Zeitungsanzeige:
"Verhandeln statt schießen. Afghanistan-Einsatz beenden"

Hier als Beispiel die Anzeige vom 8. Mai 2007

Am 11. Oktober und damit einen Tag vor der Bundestagsentscheidung zur Verlängerung des ISAF-Mandats und der Tornados in Afghanistan werden wir, die Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), Anzeigen in mehreren Tageszeitungen schalten (unter anderem in der taz). Auf diese Weise wollen wir noch einmal Einfluss auf die Abgeordneten nehmen und auf die Forderung "Verhandeln statt schießen. Afghanistan-Einsatz beenden" aufmerksam machen.

Unterstützen Sie diese Anzeige mit Ihrem Namen und spenden Sie für die Schaltung einen Beitrag von mindestens 20 € (Einzelperson), 50 € (regionale Organisationen), 100 € (bundesweite Organisationen).
Konto No. 361349-705
PAX AN e.V.
bei der Postbank Stuttgart
BLZ 60010070
Verwendungszweck: Anzeige 11. Oktober 2007 (Spenden steuerlich absetzbar).

Nutzen Sie am besten die untenstehende Online-Möglichkeit, um uns Ihre Unterstützung bis zum 8. Oktober 2007 mitzuteilen.

(Anzeigentext:)

Entscheidung jetzt: Verhandeln statt schießen. Afghanistan-Einsatz beenden!

Im Bundestag steht die Entscheidung an, ob der ISAF-und Tornadoeinsatz der Bundeswehr in Afghanistan verlängert werden soll oder ausläuft.

Der Krieg in Afghanistan, in den auch die ISAF-Truppen aktiv eingreifen, fordert immer mehr Opfer, darunter immer mehr Zivilisten. Sein vorgebliches Ziel, das Land zu demokratisieren, lässt sich so nicht erreichen. Es droht ein zweiter Irak mit deutscher Beteiligung.

Anschläge auf Bundeswehrsoldaten und die Entführung deutscher Staatsbürger haben deutlich gemacht: auch die zivilen Hilfsprojekte sind bedroht, da Deutschland zunehmend als Feind gesehen wird. Der militärische Weg führt in die Irre!

Daher appellieren wir an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages:

Sagen Sie Nein zur Verlängerung des Mandates der Bundeswehr für einen Krieg in Afghanistan. Unterstützen Sie vielmehr Verhandlungen zwischen allen Kriegsparteien. Respektieren Sie das Friedensgebot und das Verbot eines Angriffskrieges im Grundgesetz!

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